Lateltin Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Der Auftrag gilt als angenommen, wenn dieser von uns schriftlich bestätigt wird, oder sofern innert 15 Tagen keine Ablehnung unsererseits erfolgt. Wo nicht anders vereinbart wird, verstehen sich die Preise einschliesslich Glas und Verpackung, ohne Rücknahme, zuzüglich Mehrwertsteuer. Zahlung innert 30 Tagen netto, sofern nicht ausdrücklich Netto-Kassa-Konditionen vereinbart sind. Bei Lieferungen bis CHF 500.– Rechnungs-betrag* werden die Vollkosten des Transportes verrechnet. Ab Rechnungs-betrag* CHF 500.– bis CHF 750.– wird ein Versandkostenanteil von pauschal CHF 25.– in Rechnung gestellt. Lieferungen über Rechnungsbetrag* CHF 750.– werden frachtfrei geliefert.

Lieferungsmöglichkeiten, Lieferbeschränkungen, behördliche Massnahmen, Rationierungen, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Krieg, Streik, mangelnde Zufuhr und alle anderen Fälle höherer Gewalt vorbehalten. Erhöhung der Zölle, Alkoholsteuer oder sonstige fiskalische Belastungen, erhöhte Fracht und Transportkosten, ebenso weitere Veränderungen unserer Gestehungskosten aus irgendwelchen anderen Ursachen berechtigen uns zu einem Preisaufschlag oder Rücktritt vom Verkauf.

Bei Verkäufen für spätere oder nachfolgende Lieferungen (Termin- oder Abrufaufträge) behalten wir uns besondere Lieferungsmöglichkeiten vor. Im Übrigen gelten in solchen Fällen Abs. 3 und 4 der allgemeinen Verkaufsbedingungen.

Alle Aufträge werden fest verrechnet. Es wird nicht in Konsignation geliefert. Wird in besonderen zu vereinbarenden Ausnahmefällen eine Rücknahme bewilligt, erfolgt je nach Zustand der Ware ein Abzug von mindestens 20% des verrechneten Betrages. Mängelrügen müssen innert 8 Tagen nach Empfang der Ware erfolgen. Nichterfüllen unserer Zahlungsbedingungen oder nachträglich erhaltene ungünstige Auskünfte entbinden uns ohne vorherige Mahnung oder Fristansetzung von der Lieferpflicht. Wir haften in einem solchen Fall weder für Schäden aus der Nichterfüllung noch aus der verzögerten Lieferung. Die Ware bleibt bis zur Begleichung der Rechnung unser Eigentum.

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist in allen Fällen für beide Teile Winterthur. Gerichtsstand ist Winterthur.

*exkl. MwSt.